Informationen zu den Transparenzregistern
Im Transparenzregister müssen alle Begünstigten, die zu 25% und mehr an einer Gesellschaft mittelbar und unmittelbar beteiligt sind, veröffentlicht werden.
Auch wenn Sie einen Treuhänder verwenden, werden die Begünstigten der Gesellschaft im Transparenzregister veröffentlicht.
Bei der Bestellung einer Gesellschaft müssen Sie bestätigen, dass die uns zur Verfügung gestellten Informationen zu den Gesellschaftern den Anforderungen des Transparenzregisters genügen.
Dies ist in 99.9% der Fälle der Fall.
Sind Sie allerdings hinsichtlich der Transparenzregister-Daten nicht sicher, ticken Sie bitte die Checkbox nicht an und wir werden Ihnen nach Beauftragung weiterführende Formulare für das Transparenzregister Register senden.